Seit dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Überwiegend wurden die Regelungen des Lockdowns verlängert, teilweise auch verschärft. Betroffen sind auch die Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen CoronaVO gibt es ab sofort neue Besuchsregelungen. Folgende Auflagen gelten für Besucherinnen und Besucher in stationären Einrichtungen:
Für konkrete Informationen zu der veränderten Besuchsregelung und der notwendigen Besucherselbstauskunft/Besuchererklärung setzen Sie sich bitte vor Ihrem geplanten Besuch mit uns in Verbindung.
Wenn Sie für sich oder für einen Ihrer Angehörigen Unterstützung suchen, dann prüfen Sie doch einmal unsere Leistungen. Hier finden Sie von der Dauerpflege bis zum offenen Mittagstisch eine breite Vielfalt an Hilfen für Menschen im Alter ganz auf Ihre Bedürfnisse, auf Ihre persönlichen Gewohnheiten und Wünsche abgestimmt.
Nah am Menschen - die Basis unserer Arbeit in der Altenpflege.
Trägerin: Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung (Sindelfingen), in Baden-Württemberg mit derzeit 31 Einrichtungen einer der großen Dienstleister in der Altenhilfe und Krankenpflege