Ob Ferien von zu Hause oder ein Kurzaufenthalt nach dem Krankenhaus, pflege- bzw. betreuungsbedürftige Menschen haben einen Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege im Jahr, wenn die häusliche Versorgung einmal nicht gewährleistet ist.
Sie erhalten für den Kurzzeitpflegeaufenthalt bei 28 Tagen einen Zuschuss der Pflegeversicherung von max. 1.612 €.
Im Seniorenzentrum Frère Roger stehen sechs Kurzzeitpflegezimmer zur Verfügung, die vollständig möbliert sind. Kürzere Pflegeperioden sind ebenfalls möglich.
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