Kontrast einstellen
Schriftgröße auswählen

Kurzzeit-Pflege

Pflege auf Zeit

Ob Ferien von zu Hause oder ein Kurzaufenthalt nach dem Krankenhaus, pflege- bzw. betreuungsbedürftige Menschen haben einen Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege im Jahr, wenn die häusliche Versorgung einmal nicht gewährleistet ist.

Sie erhalten für den Kurzzeitpflegeaufenthalt bei 28 Tagen einen Zuschuss der Pflegeversicherung von max. 1.612 €.

Im Seniorenzentrum Frère Roger stehen sechs Kurzzeitpflegezimmer zur Verfügung, die vollständig möbliert sind. Kürzere Pflegeperioden sind ebenfalls möglich.

Ältere Frau in Pflegeumgebung lächelt beim Besuch mit Kleinkind
Ausruhen, erholen, Kraft schöpfen

Datenschutz-Einstellungen

Cookie Einstellungen
Diese Website verwendet Cookies die die Ihnen Services ermöglichen, die von externen Anbietern angeboten werden, wie z.B. YouTube oder Google Maps. Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 DSGVO (1) a.

Bitte beachten Sie, dass abhängig Ihrer Einstellungen einige Funktionen ggf. nicht zur Verfügung stehen.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung